Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Geltungsbereich |
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Allen Lieferungen und Leistungen der Star Wars Fans Nürnberg e.V. (SWFN) in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des SWFN; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. |
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Widerrufsrecht |
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Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von
2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine
Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B. an
info@swfn.de genügt) oder durch
Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung an: |
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Ausgeschlossen von der Rücksendung sind |
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* Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde, |
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Gewährleistung |
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Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation. |
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Gerichtsstand |
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Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, sowie mit Privatpersonen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Nürnberg, vereinbart. |